Sonderfahrzeuge üben auf viele Menschen einen besonderen Reiz aus. Was ist eigentlich ein Sonderfahrzeug? Wir wären ja keine Deutschen, gäbe es dafür nicht eine Vorschrift:
Als Sonderfahrzeuge gelten nach der gesetzlichen Definition des § 3 Nr.7 Satz 2 KraftStG Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die in Satz 1 bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind; Fahrzeuge, die auch für andere Nutzungszwecke geeignet - tauglich, brauchbar - sind, stellen keine Sonderfahrzeuge dar.
Zu dieser Kategorie zählen also bestimmte Feuerwehrfahrzeuge wie die Drehleiter, oder der Gefahrgutlöschzug. Aber auch Militär oder Polizei haben interessante Gerätschaften in Ihren Fuhrparks, wie beispielsweise Sondermodelle des weltweit bekannten Unimog. Die Schar der Hersteller für solcherart Vehikel ist nicht groß, da für den Bau zumeist spezielles Knowhow vonnöten ist. Meist werden an diese Fahrzeuge hohe Anforderungen an Qualität, Lebensdauer und Robustheit gelegt, was sie nicht gerade zu einem Schnäppchen werden lässt. Auch Zubehör ist nicht leicht aufzutreiben für diese Sonderfahrzeuge. Bilder folgen in Kürze.
Mit der Zeit finden Sie hier einige ausgesuchte Anbieter oder Hersteller von Sonderfahrzeugen.
(co/uneu)
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